So funktioniert es
Bedingungen und Informationen
- Rechnungsstellung an den Arbeitgeber
- Hinweis: Der Arbeitgeber übernimmt in der Regel nur die Kosten für den Arbeitnehmer; Familienangehörige bezahlen ihren Aufenthalt selbst
- Ausstellung eines Aufenthaltsgutscheins / einer Buchungsbestätigung
- Rechnung und Bestätigung senden wir Ihnen gerne elektronisch zu