Aufenthalte und Erholungsaufenthalte, die aus dem Fonds für kulturelle und soziale Bedürfnisse sowie aus dem Sozialfonds finanziert werden, können Sie bei uns vollständig oder teilweise selbst bezahlen. Falls Ihr Arbeitgeber Verträge mit mehreren Unterkünften abgeschlossen hat, wählen Sie den Ort, an dem Sie sich wirklich wohlfühlen.

In Dvorce bereiten wir gerne einen Familienurlaub mit Kindern, einen ruhigen Aufenthalt zu zweit oder aktive Tage in Verbindung mit unseren Radtouren und Ausflügen in die Umgebung für Sie vor. Dazu bieten wir Ihnen eine ehrliche Hausmannskost und eine komfortable Unterkunft inmitten von Teichen.

FKSP-Aufenthalte

Bedingungen und Informationen

  • Ausstellung einer Rechnung an den Arbeitgeber
  • Hinweis: Der Arbeitgeber übernimmt in der Regel nur die Kosten für den Arbeitnehmer; Familienangehörige bezahlen ihren Aufenthalt selbst
  • Ausstellung eines Aufenthaltsgutscheins / einer Buchungsbestätigung
  • Wir senden Ihnen die Rechnung und die Bestätigung gerne elektronisch zu

Wir helfen Ihnen auch bei der Buchung

Sind Sie sich bezüglich des Vorgehens unsicher oder benötigen Sie Unterlagen für Ihren Arbeitgeber? Melden Sie sich bei uns. Wir gehen gerne gemeinsam mit Ihnen die Buchung durch, empfehlen Ihnen einen geeigneten Termin und bereiten alles Notwendige für die Inanspruchnahme des Zuschusses aus dem FKSP oder dem Sozialfonds vor.

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Wir bieten eine Reihe wunderschöner Gutscheine an, von denen wir glauben, dass sie Ihren Partnern, Freunden oder Bekannten Freude bereiten werden.

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